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   VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971   

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https://dejure.org/2019,11016
VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971 (https://dejure.org/2019,11016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971 (https://dejure.org/2019,11016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2019 - 8 ZB 19.30971 (https://dejure.org/2019,11016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch Verwendung nicht ordnungsgemäß in den Prozess eingeführter Erkenntnismittel (Äthiopien)

  • rewis.io

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch Verwendung nicht ordnungsgemäß in den Prozess eingeführter Erkenntnismittel (Äthiopien)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung; Verfahrensmangel (bejaht); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichteinführung von Erkenntnismitteln in den Asylprozess; Erkenntnismittel; Einführung in das Verfahren; Äthiopien; TBOJ/UOSG

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch Verwendung nicht ordnungsgemäß in den Prozess eingeführter Erkenntnismittel (hier: Verfolgung von nicht herausgehoben politisch tätigen Personen in Äthiopien)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel - einschließlich Presseberichte und Behördenauskünfte - gestützt werden darf, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfG, B.v. 3.11.1959 - 1 BvR 13/59 - BVerfGE 10, 177/182 = juris Rn. 14; B.v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 - BVerfGE 70, 180, 189 = juris Rn. 27; Berlit in GK-AsylG, Stand März 2018, § 78 Rn. 322).

    Die Frage, ob Beweis erhoben werden muss, ist von der Frage zu trennen, ob eine Tatsache verwertet werden darf bzw. ob und wie diese in den Prozess einzuführen ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.11.1959 - 1 BvR 13/59 - BVerfGE 10, 177/183 = juris Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 291 Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458 = juris Rn. 4).

    Für eine ordnungsgemäße Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458 = juris Rn. 4).

    Für eine ordnungsgemäße Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel - einschließlich Presseberichte und Behördenauskünfte - gestützt werden darf, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfG, B.v. 3.11.1959 - 1 BvR 13/59 - BVerfGE 10, 177/182 = juris Rn. 14; B.v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 - BVerfGE 70, 180, 189 = juris Rn. 27; Berlit in GK-AsylG, Stand März 2018, § 78 Rn. 322).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645

    Asylsuchender aus Äthiopien

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Der Senat erwägt, nach § 130 a VwGO die Berufung entsprechend seiner im beigefügten Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - niedergelegten Rechtsprechung zurückzuweisen.
  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 50.18

    Einfließen von Erkenntnissen bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971
    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. September 2018 - 1 B 50.18 u.a. - juris Rn. 21 ff. wird hingewiesen.
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.719

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen ausländerrechtlicher Duldung

    Im gerichtlichen Verfahren bestehe grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermögliche, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. BayVGH, B.v. 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971).
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